Teilnahmebedingungen:

Der Anmelder erklärt für sich und seine mitangemeldeten Personen, dass die mit der Anmeldung eingegebenen persönlichen Daten im Laufportal der Fa. Sportprogramme gespeichert und für die jeweiligen Veranstaltungen weitergegeben und dort zur Abwicklung dieser verwendet werden dürfen. Sie dienen ebenfalls zu Komunikation zwischen den einzelnen Beteiligten.

(Teilnehmer, Veranstalter und Fa. Sportprogramme)

Sie dürfen auch zum Versand von Einladungen zu Sportveranstaltungen verwendet werden.

Personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Jahrgang, Geschlecht und Verein/Firma/Gruppe können auf den Anmelde/Start- und Ergebnislisten sowie auf den Urkunden mit bekannt gegeben werden. Die Bekanntgabe erfolgt in Papierform sowie digital im Internet. Die Daten dürfen auch der Presse zum Zweck der Veröffentlichung im Rahmen der Berichterstattung über die Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.

Bildmaterialien, welche während der jeweiligen Veranstaltung erzeugt werden, bedürfen für die Veröffentlichung keiner zusätzlichen Genehmigung durch den Anmelder/Teilnehmer. Der Veranstalter darf diese zu Werbezwecken und zur Berichterstattung seiner Veranstaltung ohne Anspruch auf Vergütung verwenden.

Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühr, soweit der Veranstalter nicht grob fahrlässig gehandelt hat und dies zur Absage bzw. Abbruch der Veranstaltung führte.

Für Ummeldungen kann vom Veranstalter bzw. Teilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 5,00€ erhoben werden.

Entstehende Rückbuchungskosten durch den SEPA Lastschrifteinzug der Startgebühr gehen zu Lasten des Anmelders.

Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmer, dass sie haftpflicht- und unfallversichert sind. Sie erklären des Weiteren, dass sie für die Veranstaltung ausreichend trainiert haben und gegen eine Teilnahme keine ärztlichen Bedenken bestehen, dass die Richtigkeit der Daten in der Anmeldung bestätigt und die Ausschreibung anerkennen.

Ihnen ist bekannt, dass sie disqualifiziert werden, wenn Sie die offizielle Startnummer verändern, insbesondere den Werbeeindruck unsichtbar oder unkenntlich machen und nicht im zugewiesenen Startblock bzw. Lauf starten. Bei Zuwiderhandlung kommt es automatisch zur Disqualifizierung.

Weiter erklärt der Anmelder für sich und seine mit angemeldeten Personen das Einverständnis bei Triathlonveranstaltungen der Wettkampfbestimmungen und Organisationsrichtlinien. Siehe hierzu die Wettkampfordnung der Deutschen Triathlon Union.

 

Zusatz für Veranstaltungen des Bayerischen Triathlon Verband e.V. bzw. der Deutsch Triathlon Union

Wettkampfordnung

Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sport-, Veranstalter-, Bundesliga- und Kampfrichterordnung bzw. Anti-Doping-Code), sowie Rechts-

und Verfahrensordnung und die Disziplinanordnung zugrunde.

Diese können am Wettkampftag bei der Startunterlagenausgabe eingesehen werden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen und die Rechts- und Verfahrensordnung als für sich verbindlich an. Auf Einhaltung der Straßenverkehrsordnung wird hingewiesen. Es besteht Helmpflicht und Windschattenfahrverbot. Den Anweisungen der Offiziellen ist Folge zu leisten.

Stand 1. Juli  2019


Diese Seite ausdrucken